Brandschutz

Das oberste Schutzziel im Brandschutz ist der Schutz sowie die Rettung von Menschen und Tieren

Der Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, welche sowohl die Entstehung sowie die Ausbreitung eines Brandes vorbeugen sowie abwehren. Unter einem Brand wird das Feuer sowie der Rauch verstanden. Der Brandschutz wird in unzähligen Rechtsvorschriften geregelt, unterschieden wird dabei in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. 

Der vorbeugende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, welche direkt bei der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes durch bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische Konzepte entgegenwirken und die Brandauswirkung minimalisiert. Der abwehrende Brandschutz inkludiert alle Maßnahmen, wenn es brennt. Das heißt das Löschen des Brandes sowie die Verringerung der Brandbegleitschäden. 


  • Baulich
  • Unter den baulichen Brandschutz fallen alle baulichen Maßnahmen zur Brandverhütung. Die baulichen Maßnahmen sind direkt in der Planung umzusetzen, indem Brand- und Rauchabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege in der baulichen Geometrie des Gebäudes berücksichtigt werden. Des Weiteren ist das Brandverhalten sowie der Feuerwiderstand der verwendeten Bauteile in der Planung zu beachten. 

  • Technisch
  • Unter den anlagentechnischen Brandschutz fällt die gesamte Brandschutztechnik. Inkludiert sind beispielsweise alle Anlagen, welche ein Brand sowie Rauch erkennen als auch fernhalten, eine Alarmierung sowie Evakuierung auslösen oder eine Löschfunktion besitzen.

  • Organisatorisch
  • Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Planung, Organisation als auch Vorbereitung des Brandschutzes notwendig sind. Hierunter fällt die Unterweisung der Brandschutzordnung sowie Verhaltensregeln im Brandfall, der Aushang der Flucht- und Rettungspläne, aber auch die Definition von Brandschutzbeauftragten.  

  • Abwehrend
  • Unter dem abwehrenden Brandschutz werden sowohl alle aktiven als auch passiven Maßnahmen verstanden, welche durch die Feuerwehren umgesetzt werden. Ziel ist es, die direkten als auch indirekten Schäden sowie Brandbegleitschäden zu verringern sowie das Löschen des Brandes. 

Unter den baulichen Brandschutz fallen alle baulichen Maßnahmen zur Brandverhütung. Die baulichen Maßnahmen sind direkt in der Planung umzusetzen, indem Brand- und Rauchabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege in der baulichen Geometrie des Gebäudes berücksichtigt werden. Des Weiteren ist das Brandverhalten sowie der Feuerwiderstand der verwendeten Bauteile in der Planung zu beachten. 

Unter den anlagentechnischen Brandschutz fällt die gesamte Brandschutztechnik. Inkludiert sind beispielsweise alle Anlagen, welche ein Brand sowie Rauch erkennen als auch fernhalten, eine Alarmierung sowie Evakuierung auslösen oder eine Löschfunktion besitzen.

Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Planung, Organisation als auch Vorbereitung des Brandschutzes notwendig sind. Hierunter fällt die Unterweisung der Brandschutzordnung sowie Verhaltensregeln im Brandfall, der Aushang der Flucht- und Rettungspläne, aber auch die Definition von Brandschutzbeauftragten.  

Unter dem abwehrenden Brandschutz werden sowohl alle aktiven als auch passiven Maßnahmen verstanden, welche durch die Feuerwehren umgesetzt werden. Ziel ist es, die direkten als auch indirekten Schäden sowie Brandbegleitschäden zu verringern sowie das Löschen des Brandes. 

Schutzziele

Eine gesetzliche Grundlage für brandschutztechnische Anforderungen wird in der Musterbauordnung [MBO] sowie der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie [MLAR] dargestellt. In der MLAR 2005 wird unter anderem der "Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall"  sowie die Anforderung der "Leitungsanlagen in Rettungswegen" , der sog. Brandlastdämmung, geregelt. 
Darüber hinaus werden weitere Anforderungen wie der Feuerwiderstand von Brandschutzgehäusen unter anderem in der DIN 4102 geregelt. 

  • Funktionserhalt
  • Elektrische Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen sind laut MLAR 2005 vor äußeren Brandeinwirkungen zu schützen und in der Weise auszuführen, das eine Funktionsfähigkeit über einen definierten Zeitraum gewährleistet wird.

    Ein Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten ist unter anderem bei Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsbeleuchtung notwendig. Eine Funktionsfähigkeit von mindestens 90 Minuten ist z.B. bei maschinellen Rauchabzugsanlagen, Feuerwehraufzügen sowie Anlagen zur Löschwasserversorgung zu gewährleisten. 

  • Brandlastdämmung
  • Unter der Brandlastdämmung wird die Verhinderung der Übertretung von Feuer- sowie Rauch von innen nach außen verstanden. Aufgrund dessen ist es notwendig, dass in Flucht- und Rettungswegen jegliche Brandlasten abgeschottet sind und somit eine Übertretung verhindert wird. 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

  • Feuerwiderstand
  • Unter dem Feuerwiderstand wird der Schutz gegen Feuer von außen verstanden. Die Feuerwiderstandsklasse, beispielsweise F30, definiert die Dauer, in der das Bauteil während eines Normbrandes seine Funktion beibehält - in diesem Beispiel mindestens 30 Minuten. 

Elektrische Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen sind laut MLAR 2005 vor äußeren Brandeinwirkungen zu schützen und in der Weise auszuführen, das eine Funktionsfähigkeit über einen definierten Zeitraum gewährleistet wird.

Ein Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten ist unter anderem bei Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sicherheitsbeleuchtung notwendig. Eine Funktionsfähigkeit von mindestens 90 Minuten ist z.B. bei maschinellen Rauchabzugsanlagen, Feuerwehraufzügen sowie Anlagen zur Löschwasserversorgung zu gewährleisten. 

Unter der Brandlastdämmung wird die Verhinderung der Übertretung von Feuer- sowie Rauch von innen nach außen verstanden. Aufgrund dessen ist es notwendig, dass in Flucht- und Rettungswegen jegliche Brandlasten abgeschottet sind und somit eine Übertretung verhindert wird. 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

Unter dem Feuerwiderstand wird der Schutz gegen Feuer von außen verstanden. Die Feuerwiderstandsklasse, beispielsweise F30, definiert die Dauer, in der das Bauteil während eines Normbrandes seine Funktion beibehält - in diesem Beispiel mindestens 30 Minuten. 

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."  

(Zitat aus dem Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)

Brandursachenstatistik 2020 
Quelle: https://www.ifs-ev.org/wp-content/uploads/2021/04/brandursachenstatistik_2020_seite.pdf
IFS: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung

Brandursachen

Alle 2 - 3 Minuten kommt es zu einem Brand in einer deutschen Wohneinheit. In Deutschen Firmen brennt es alle 5 Minuten! 

Dabei entstehen über 30% der Brände auf Grund von Elektriziät!

Mögliche Ursachen sind hier unter anderem Komponentenversagen, Alterung, unzureichende Lötstellencharakteristik, lose Steckverbindungen, fehlerhaftes Design, unzulässige Betriebsbedingungen.

In Folge eines größeren Brandes muss fast jedes zweite Unternehmen für immer schließen (40%) ... für immer! 


Schützen Sie sich und Ihr Unternehmnen mit baulichen sowie geräte-integrierten Brandschutz!

Laurer ProTec GmbH

Mit über 20 Jahren Erfahrung als Premiumpartner führender Brandschutzunternehmen ist die Laurer ProTec GmbH Ihr starker Partner im baulichen Brandschutz.

Der Schutz von Personen im Brandfall hat oberste Priorität! 
Um dieses zu gewährleisten ist der Schutz sowie der Funktionserhalt von Flucht- und Rettungswegen im Brandfall essentiell.
Als autorisierter Fachhändler von Celsion® Brandschutzprodukten  erstreckt sich unser Portfolio von Wandverteilern über Überstülpgehäuse bis hin zu Standgehäusen. 
Über den Vertrieb, die Montage, Wartung sowie Reparaturen von Celsion® Brandschutzgehäusen, bei uns als Komplettanbieter erhalten Sie alles aus einer Hand. 

Seit Firmengründung ist die kontinuierliche Implementierung neuer Technologien des Brandschutzes ein essentieller Bestandteil. 
Die Laurer ProTec GmbH ist seit Anfang 2021 als autorisierter Partner für den geräte-integrierten Brandschutz der JOB GmbH  tätig. Brände direkt in elektrischen Anlagen im Anfangsstadium zu erkennen und effizient zu löschen ist eine der effizientesten Brandbekämpfungsmaßnahmen. 
Als Komplettanbieter der JOB GmbH sind wir für Vertrieb, Montage, Wartung und Reparatur tätig.